JOBSPRINTER-Kolumnist
Karl-Heinz Sommer (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Erkrath bei Düsseldorf) beleuchtet an dieser Stelle aktuelle
Thematiken aus der Welt des Arbeitsrechts:
> Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht Hausarrest
> Keine Mehrarbeit für Schwerbehinderte
> Mobbing und Konflikte am Arbeitsplatz
Arbeitnehmer haben einen verbrieften Anspruch auf ein sogenanntes "qualifiziertes Arbeitszeugnis". Worin besteht der Unterschied zum einfachen Arbeitszeugnis?
Es haben sich bestimmte Formulierungen in Arbeitszeugnissen eingebürgert, die eine klare Bewertung entsprechend dem Schulnotensystem zulassen. Eine kurze Übersicht.