Die gängigen Zeugnisformulierungen im Überblick

Arbeitszeugnis - Vorsicht Falle!

Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis folgt nach der Tätigkeits­beschreibung die Beurteilung von Leistung und Führung. Obwohl diese nicht mit Noten­ziffern dargestellt wird, haben sich bestimmte Formulierungen einge­bürgert, die eine klare Bewertung entsprechend dem Schul­noten­system zulassen. Der Zeugnis­verfasser ist dem Grundsatz des Wohlwollens verpflichtet, um dem Arbeit­nehmer seinen weiteren Werde­gang nicht zu erschweren. Daher wirken die Formu­lierungen, die im Folgenden dargestellt werden, positiver als sie es oftmals eigentlich codieren.

 

Bei der Beurteilung der Leistung wird am häufigsten der „Zufriedenheits-Katalog“ verwendet:

„Er hat die ihm übertragenen Aufgaben ...

    Note 1: stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
    Note 1,5: zu unserer vollsten Zufriedenheit
    Note 2: stets zu unserer vollen Zufriedenheit
    Note 2,5: zu unserer vollen Zufriedenheit
    Note 3: stets zu unserer Zufriedenheit
    Note 4: zu unserer Zufriedenheit
    Note 5: insgesamt zufriedenstellend

... erledigt.“

 

Dazu gleichwertig und durchaus üblich ist auch die Leistungsbeurteilung nach der folgenden Tabelle:

„Er hat unseren Erwartungen ...

    Note 1: in jeder Hinsicht und in allerbester Weise
    Note 1,5: in allerbester Weise
    Note 2: in jeder Hinsicht und in bester Weise
    Note 2,5: in bester Weise
    Note 3: in jeder Hinsicht
    Note 4: ...
    Note 5: im Großen und Ganzen / zum großen Teil ...

... entsprochen.“

 

Zusätzlich werden auch folgende Formulierungen bei einer mangelhaften Beurteilung im Leistungsbereich verwendet:

    - zeigte Interesse und Verständnis für seine Arbeit
    - war bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit
      zu erledigen
    - hat die ihm übertragenen Aufgaben mit Fleiß erledigt

 

Anders als bei der Leistungsbeurteilung gibt es bei der Beurteilung der Führung keine allgemein anerkannten Zeugniscodes. Häufig wird jedoch wie folgt formuliert:

„Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war ...

    Note 1: stets vorbildlich / stets sehr gut
    Note 1,5: vorbildlich
    Note 2: stets gut / stets höflich und korrekt
    Note 3: gut/höflich und korrekt
    Note 4: zufriedenstellend / reibungslos und ungetrübt
    Note 5: insgesamt zufriedenstellend / im wesentlichen einwandfrei

 

Zu beachten ist hierbei die Reihenfolge, in der die Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeiter erwähnt werden. Die umgekehrte Reihenfolge oder auch das Weglassen des Vorgesetzten oder Kollegen drückt eine negative Bewertung aus.

Neben der Bewertung der Leistung und des Verhaltens kann im Arbeitszeugnis auch auf weitere Bereiche eingegangen werden. Häufig findet eine Bewertung bezüglich der Art und Weise der Aufgaben­erledigung, der Arbeits- und Leistungs­bereit­schaft, dem beruf­lichen Fachwissen, den geistigen Fähig­keiten und der Auffassungsgabe statt. Auch zu diesen Aspekten haben sich ähnliche Standard­formulierungen wie oben entwickelt.

Bestimmte Aspekte dürfen in das Zeugnis nicht aufgenommen werden. Dazu gehören die persönlichen Umstände des Arbeit­nehmers. Verboten ist zum Beispiel die Erwähnung von Vorstrafen, Alkohol­problemen, Behinderungen, familiäre Umstände, finanzielle Probleme oder eine Partei­zugehörigkeit. Auch dürfen keine (das Arbeitsverhältnis betreffende Umstände) aufgeführt werden. So z.B. krankheits­bedingte Fehlzeiten, Verdacht auf eine Straftat am Arbeits­platz, Kündigungs­gründe, Verdienst­höhe oder Streik­teilnahmen.

Wenn dies missachtet wird oder gegen den Grundsatz des Wohl­wollens verstoßen wird, kann der Arbeit­nehmer einen Anspruch auf Zeugnis­berichtigung verlangen und diesen notfalls beim Arbeits­gericht einklagen.

 

Links zum Thema: