Firmenwagenrechner

Steht Ihnen ein Dienstfahrzeug (Firmenwagen) zur Verfügung, den Sie auch privat nutzen dürfen? Das deutsche Steuerrecht sieht hier einen sogenannten "geldwerten Vorteil" und bittet Sie zur Kasse: der privat genutzte Anteil des Fahrzeugs ist zu versteuern. Dies kann z.B. über die Pauschalierungsmethode (die sogenannte "1%-Regelung") erfolgen. Hierbei wird die Nutzung für private Zwecke mit einem Pauschalansatz (1%-Regelung nach § 8 Abs. 2 EStG) kalkuliert. Hinzu kommen noch 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Damit sind alle Kosten pauschal abgegolten (Wertverlust, Zinsen, Kfz.-Steuern, Kfz.-Versicherung, Reparaturen etc.). Je intensiver bzw. häufiger Sie das Fahrzeug für private Fahrten nutzen, um so vorteilhafter ist die 1%-Regelung.

Alternativ ist als Nachweismethode die Führung eines Fahrtenbuches möglich. Sie bietet sich dann an, wenn ein Firmenwagen nur wenig für private Fahrten genutzt wird. Der Aufwand ist jedoch ungemein höher, da jede Fahrt exakt dokumentiert werden muss (Datum, Grund, Kilometerstände, Fahrtziele). Schon geringste Fehler (fehlende Informationen) oder z.B. herausgerissene Seiten können bereits zum Verlust des gesamten Steuervorteils führen.

Mit dem Firmenwagenrechner können Sie schnell und einfach ermitteln, welche Nachweismethode für Sie günstiger ist und wann sich ggfl. die Führung eines Fahrtenbuches trotz des hohen Aufwands lohnt. Auch die Frage, ob sich für Sie im Fall einer Lohnerhöhung eher ein Firmenwagen (Firmenwagen mit Gehaltsumwandlung) lohnt, lässt sich mit dem Firmenwagenrechner schnell beantworten.

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