So lesen bzw. interpretieren Sie Stellenanzeigen richtig

Die Onlinebewerbung

Die Suche nach der passenden Stelle kann sehr aufwändig sein. In der Regel liegt dies nicht an einer zu geringen Auswahl von Stellenangeboten in den zahlreichen Job­börsen und Stellen­märkten, vielmehr kann es anstrengend sein, sich durch eine Vielzahl von Stellen­anzeigen klicken und diese jeweils aufmerksam durchlesen zu müssen. Nicht selten sind die Informationen in der Stellen­ausschreibung für Laien schwierig zu deuten. Offen bleibt dann auch nach mehrmaligen Durchlesen, ob eine Bewerbung auf die Stelle erfolgen soll oder nicht.

 Wenn auch bei Ihnen im Rahmen Ihrer Jobsuche Unsicherheiten bei der Inter­pre­tation von Stellen­anzeigen bestehen, beachten Sie die nach­folgenden Ratschläge. Ein Stellenangebot ist in der Regel immer nach dem gleichen Muster aufgebaut und erhält im Grunde alle Informationen, die darüber entscheiden, ob Sie sich bewerben sollten oder nicht (bzw. ob eine Bewerbung für Sie Sinn macht). Wie Sie also eine Stellen­anzeige richtig lesen und inter­pre­tieren, erfahren Sie in diesem Artikel.

Erste Infos direkt nach dem Stellensuchlauf

Bei Online-Ausschreibungen erhalten Sie die ersten wichtigen Infos zur Stelle noch bevor Sie einen detaillierten Blick auf das Angebot werfen. Wichtige Rahmenbedingungen, wie Ausübungsort, Unternehmens­standort sowie Art der Beschäftigung (Vollzeit/ Teilzeit, Praktikum, befristet/unbefristet) werden in der Regel direkt in den Stellen­auflistungen angezeigt. Hier können Sie bereits entsprechend Ihrer Vorstellungen eine Filterung vornehmen.

Im Übrigen sollten Sie nicht zwingend vor dem Datum der Stellen­aus­schreibung zurück­schrecken, auch wenn dieses bereits etwas länger zurückliegt. Gerade bei größeren Job­portalen sind die Stellen­aus­schrei­bungen sehr gepflegt und es ist üblich, dass das "Frischedatum" der Stellenanzeige häufig aktualisiert wird (die Inserenten bezahlen nicht selten hohe Beträge dafür). Es kann also Ihre Chance sein, auch ältere Stellenanzeigen zu berücksichtigen, da sich gerade auf diese oft weniger Interessenten bewerben.

Der Titel einer Stellenanzeige

Eine Stellenanzeige beginnt stets mit dem Titel. Die konkrete Bezeichnung der Stelle ist in jedem Stellenangebot enthalten. Im Normalfall beschreibt der Titel die Funktion der Stellenausschreibung.

Heutzutage verwenden international agierende Unternehmen immer häufiger englische und betriebs­interne Bezeichnungen für ihre Jobs, wodurch es zu ersten Unklarheiten kommen kann. Wissen Sie also nicht was ein „Key Account Manager“ oder ein „Facility Manager“ machen, so können Sie zunächst weitere Stellenanzeigen mit der gleichen Bezeichnung aufsuchen. Anhand der genannten Aufgaben im Stellenangebot erhalten Sie einen Eindruck, mit welchen bekannten Berufen die ausgeschriebene Jobbezeichnung verwandt sein könnte. Weiterhin können Sie das BERUFENET verwenden. In der Regel finden Sie hier auch Jobbeschreibungen zu den englischen Bezeichnungen der Berufe.

Erhalten Sie trotz vertiefter Recherche keinen genaueren Aufschluss, was unter der Jobbezeichnung zu verstehen ist, lohnt es sich, das Unternehmen telefonisch zu kontaktieren und höflich nachzufragen. Kommt die Stelle nach dem Telefonat für Sie infrage, können Sie sich in einer späteren Bewerbung auf den telefonischen Kontakt beziehen.

Einleitender Abschnitt einer Stellenausschreibung

In der Regel stellt sich der Arbeitgeber zu Beginn der Stellenanzeige selbst vor. Dabei erhalten Sie hilfreiche Informationen über die Größe und Branche des Unternehmens. Weiterhin können auch Aussagen zu Produkten oder Dienst­leistungen der Firma genannt sein. Alle Informationen sind in diesem Zusammenhang nützlich, da sie als Grundlage für eine vertiefte Recherche zum potentiellen Arbeitgeber dienen können.

Natürlich versucht sich der Arbeitgeber bei der Vorstellung von seiner besten Seite zu zeigen. Lesen Sie die einleitenden Sätze genau durch. Ist das Unternehmen etwa „Marktführer“ oder hat es „eine führende Position im Markt“? Zwar liegt in der Formulierung an sich ein geringer Unterschied, dennoch sind sie entscheidend in Sachen Erfolg des Unternehmens.

Die Aufgabenbeschreibung der Stellenanzeige

Konkrete Aufgaben, die für den jeweiligen Job gewöhnlich sind finden Sie in der Aufgaben­beschreibung. Diese gehört sich für potentielle Bewerber bereits zum spannenderen Teil. Je nach Unternehmen werden hier entweder die typischen und regelmäßig anfallenden Aufgaben gelistet oder eine detaillierte Auflistung des genauen Aufgabenbereichs aufgeführt. Dabei sind die Aufgaben, je nach Stellenanzeige und Berufstätigkeit, nicht immer identisch. Je nach Branche und Unternehmen kann also ein „Key Account Manager“ sehr unterschiedliche Aufgaben haben. Hier gilt es zu prüfen, inwieweit die genannten Aufgaben mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen.

Das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung

Für viele Jobsuchende ist das Anforderungsprofil des Stellenangebots der vermutlich wichtigste Teil. Denn hier wird aufgeführt, welche Qualifi­kationen und Kompetenzen der Bewerber mitbringen sollte, um für die Tätigkeit geeignet zu sein.

Zu Beginn ist häufig der geforderte Abschluss genannt. Grundsätzlich gilt es, diese Angabe zu berücksichtigen. Sucht der Arbeit­geber konkret nach einem Mitarbeiter mit Bachelor-Abschluss und bereits mehrjähriger Berufs­erfahrung, lohnt es sich nicht, sich als Berufseinsteiger gleich nach Abschluss des Studiums zu bewerben.

Da sich mittlerweile für viele Arbeitgeber die Suche nach geeignetem Personal schwierig gestaltet, lassen die Formulie­rungen im Anfor­derungs­profil immer häufiger Spielraum zu. Beispielsweise sucht das Unternehmen dann eine Arbeitskraft mit der sehr weiträumigen Bezeichnung „kaufmännische Qualifikation“. Oder es besteht Interesse an Bewerbern mit einer „vergleichbaren Qualifikation“. Dies sollte ein Signal für Sie sein, insofern Sie eine berufsverwandte Qualifikation besitzen oder über berufsähnliche Berufserfahrung verfügen, es mit einer Bewerbung zu versuchen.

Zwingend berücksichtigen sollten Sie hingegen die Angaben zur Berufserfahrung. Arbeitgeber unterscheiden in den Stellenanzeigen gerne zwischen „erster Berufserfahrung“, „einschlägiger“ sowie „fundierter“ Berufserfahrung. Sollten Sie kein tiefgründiges Verständnis für den Beruf mit sich bringen, lohnt es sich nicht, sich für eine Stelle mit der Anforderung „fundierte“ Berufserfahrung zu bewerben.

Weiter geht es in der Regel mit der Nennung erforderlicher Hard und Soft Skills. Je nach Formulierung „müssen“ oder „können“ diese vorhanden sein. Dies gilt es für die jeweilige Anforderung zu prüfen. Sind etwa Grund­kenntnisse in SAP „wünschenswert“ ist es kein Ausschlusskriterium, wenn Sie sich auch ohne Kenntnisse in SAP auf die Stelle bewerben. Gleiches gilt für die Formulierungen „idealerweise vorhanden“ oder „hilfreich“. Anders verhält sich dies bei Formulierungen wie „vorausgesetzt“, „erforderlich“, „notwendig“ oder „ein Muss“. In diesem Zusammenhang sollte eine Bewerbung nur dann erfolgen, wenn Sie die zwingend gewünschten Qualifikationen oder Kenntnisse mitbringen.

Der Schlussteil des Stellenangebots

Immer öfter befindet sich im Stellenangebot nach dem Aufgabenbereich und dem Anforderungs­profil noch ein Abschnitt zu den sogenannten „Benefits“. Da es für Unternehmen immer schwieriger wird, geeignete Fachkräfte zu finden, locken sie hier neben dem Gehalt oft noch mit zusätzlichen Leistungen. Dies kann einerseits ein erhöhter Urlaubs­anspruch sein, aber auch Angaben zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Aber auch Leistungen wie freie Getränke, Kinder­betreuung oder hohe Produktrabatte für die eigenen Mitarbeiter können hier genannt sein. Auch beigefügte Fotos oder Videos, die einen Eindruck vom Unternehmen vermitteln sollen, werden immer beliebter. Grundsätzlich zeugt dies vom hohen Aufwand des potentiellen Arbeitgebers, um passende Mitarbeiter zu finden. Weiterhin erhalten Sie dadurch einen ersten Eindruck, inwieweit Sie sich mit dem Unternehmen identifizieren können.

Seltener fordert der Arbeitgeber direkt in der Stellen­anzeige dazu auf, Angaben zu den Gehaltswünschen zu machen. Sollte dies verlangt sein, gilt es den Gehalts­wunsch im Anschreiben der Bewerbung unbedingt zu äußern.

Die letzten wichtigen Informationen des Stellenangebots finden Sie fast immer am Ende der Stellen­anzeige in den Kontakt­angaben. Neben dem Ansprechpartner, der für die spätere Bewerbung sonst ggf. vorab in Erfahrung gebracht werden sollte, ist in der Regel auch eine Angabe zur gewünschten Bewerbungsweise hinterlegt. (z.B. per E-Mail oder auch per Onlineformular über den Internetauftritt des Unternehmens).