Es gibt ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Arbeitgeber unterscheiden zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit detaillierten Angaben.

Ein einfaches Arbeitszeugnis ist quasi die Kurzform eines Arbeitszeugnisses. Es enthält lediglich Angaben über die Personalien des Arbeitnehmers und den Zeitraum, in dem er in der Firma beschäftigt war. Außerdem müssen die Arbeiten, mit denen der Beschäftigte betraut war, absolut korrekt aufgeführt sein. Allerdings darf der Arbeitgeber bei dieser Auflistung keine Wertung der Arbeitsleistung des scheidenden Mitarbeiters einfließen lassen. Die Aussagen müssen völlig wertfrei sein, denn das einfache Zeugnis enthält keinerlei Angaben über Führung und Leistung des Arbeitnehmers. Dieses Zeugnis dient ausschließlich dazu, dass sich ein neuer Arbeitgeber ein umfassendes Bild darüber machen kann, in welchen Bereichen der Bewerber bisher gearbeitet hat.

Angaben über die Persönlichkeit des Arbeitnehmers und seine Leistungsfähigkeit enthält nur ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Entscheidet sich der Arbeitnehmer zuerst für ein einfaches Arbeitszeugnis, verliert er trotzdem nicht den Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Verlangt der neue Arbeitgeber danach, ist der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet, nachträglich ein solches Zeugnis auszustellen. Verständlicherweise verlangen viele Arbeitgeber vor einer Neueinstellung die qualifizierte Variante des Zeugnisses. Angaben über den bisherigen Tätigkeitsbereich reichen einfach nicht aus, sagt eine solche Aufzählung doch nichts darüber, wie der Bewerber sich bei diesen Aufgaben geschlagen hat. Auch die menschliche Komponente ist entscheidend bei einer Neueinstellung. Oft kann man aus einem Zeugnis herauslesen, ob der Bewerber sich in das bestehende Team einfügen kann oder nicht.

Häufig kann ein Arbeitgeber aus einem Zeugnis auch mehr herauslesen, als für den Bewerber im ersten Moment ersichtlich ist. Vom Gesetzgeber ist festgelegt worden, dass der Arbeitgeber das Recht auf ein gutes Zeugnis hat, wenn er den Betrieb verlässt. Dieser Zwang hat die Arbeitgeber so verärgert, dass sie mittlerweile eine Geheimsprache entwickelt haben. Was sich auf den ersten Blick gut liest, muss noch lange nichts Positives bedeuten. Die Arbeitnehmer entnehmen den Aussagen zwischen den Zeilen ganz genau, mit welcher Art von Arbeitnehmer sie es bei dem Bewerber zu tun haben. Oft sind nur kleine und unauffällige Bemerkungen im Zeugnis ausschlaggebend dafür, ob die Bewerbung erfolgreich wird. Auch wenn die Geheimcodes mittlerweile verboten sind, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verrät oft mehr als der Arbeitnehmer meint.